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Wartung hält die Haustechnik jung, spart Energie und Kosten

Ihre Heizungsanlage mit allen Pumpen arbeitet bis zu 1.600 Stunden und mehr im Jahr. Dies ist zu vergleichen mit einer PKW-Leistung von ca. 80.000 km im Jahr. Jahraus, Jahrein liefert sie Wärme und warmes Wasser, sorgt so für Ihr Wohlbefinden, Komfort.

Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Fragen Sie dazu Ihren Schornsteinfegermeister.

Jetzt ein wenig Fachchinesisch: Auszug aus der HeizAnlV

Auf Grund des Arkikels 3 der Verordnung vom 28.04.1998 zur Umsetzung der Heizkessel- wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG (s. Abschn. 2.3.1-2.3.5) vom 21.05.1992 wurde die Neufassung der HeizAnlV vom 04.05.1998 (BGB1.1 S. 851) unter dem Titel “Verordnung über energiesparende Anforderung an heizungs- technische Anlagen und Warmwasser- anlagen (Heizungsanlageverordnung - HeizAnlV)” geltend ab 1.05.1998 herausgegeben.

Auszug:                                                                                                                              Bei Anlagen >11 kW Bedienung (nur durch fachkundige oder eingewiesene Personen), Wartung und Instandhaltung (jeweils nur durch fachkundige Personen) nach folgenden Grundsätzen (§9):                                                                                                                Bei Anlagen > 50 kW in Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden Bedienung (mindestens Funtionskontrolle und Vornahme von Schalt- und Stellvorgänge an zentralen regeltechnischen Einrichtungen) während der Bertiebszeit mindestens halbjährlich.

Wartung mindestens durch Einstellen der Feuerungseinrichtung, Überprüfen der zentralen steuerungs- und regelungstechnischen Einrichtungen, Reinigen der Kesselheizflächen (diese auch durch eingewiesene Person zulässig).

Instandhaltung mindestens zur Aufrechterhaltung des technisch einwandfreien Betriebs- zustandes, der eine weitgehende Nutzung der eingesetzten Energie gestattet.